Kriterienkatalog für Photovoltaik auf Freiflächen beschlossen

Wenden, 5. Dezember 2022. Um die Klimaziele zu erreichen, haben Bund und Land bekanntlich einen Ausbau der Stromerzeugung aus Wind und Sonne beschlossen. Um diesen Vorgaben gerecht zu werden und den Ausbau in unserer Gemeinde zugleich möglichst konfliktfrei und verträglich zu gestalten, hat der Gemeinderat in der heutigen Sitzung im Schützenhaus Wenden Kriterien beschlossen, die für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen beachtet werden müssen. Der Schutz der Menschen in der Gemeinde vor Beeinträchtigungen, die Reduzierung von Auswirkungen auf die Natur und der Erhalt hochwertigerer Flächen für die Landwirtschaft stehen dabei im Vordergrund. 
⚠️ Achtung: Für alle Grundeigentümer gilt, nicht vorschnell zu entscheiden. In benachbarten Gemeinden sind bereits Projektierer unterwegs, die unabgestimmt und mit unrealistischen Versprechungen Flächenpachtverträge abschließen wollen. Nicht drängen lassen, solche Projektierer haben noch nichts in der Hand. Über einen notwendigen Bebauungsplan muss nach den gesetzlichen Vorgaben immer die Gemeinde entscheiden. Und diese wird nicht wahllos überall in der Gemeinde Freiflächen-PV zulassen. Wenn sich also ein Projektierer melden sollte, am besten direkt an den Bürgermeister verweisen.
 
 
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